Gruppenprophylaxe in den Settings Kindertagesstätte und Schule funktioniert nur gut, wenn wir die ErzieherInnen und Pädagogen als wertvolle Multiplikatoren gewinnen können. Sie sind Ansprechpartner und Vertrauensperson für Kinder und Eltern. Seit vielen Jahren arbeiten die Prophylaxeakteure sehr gut mit den Kindertagesstätten und Schulen in Thüringen zusammen.
Jedes Kind in Thüringen hat ein Recht auf Gruppenprophylaxe, welches im § 21 SGB V (Verhütung von Zahnerkrankungen – Förderung der Zahngesundheit, Erkennung + Verhütung von Zahnkrankheiten der Kinder bis 12 Jahre, in Fällen mit erhöhtem Kariesrisiko bis 16. LJ) festgelegt ist.
Rund 500 Patenzahnärzte und 20 Prophylaxefachkräfte der LAGJTh e. V. betreuen die Thüringer Kinder in den Kindertagesstätten bis zu viermal jährlich in sogenannten Prophylaxe-Impulsen. In den Schulen sind bis zu 2 Impulse durch die zahnärztlichen Teams der Gesundheitsämter (Öffentlicher Gesundheitsdienst) vorgesehen. In Einrichtungen mit erhöhtem Kariesrisiko erfolgt mit Einverständnis der Eltern zusätzlich die Stärkung der Kinderzähne durch Fluoridierung. Die Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes führen in regelmäßigen Abständen die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Kitas und Schulen durch. Alle Aktivitäten werden im zahnärztlichen Kinderpass durch unsere Akteure dokumentiert.
Dennoch ist uns bewusst, dass wir mit unseren Aktivitäten nur ein „Event“ darstellen. Die tägliche Ritualisierung von gesunden Verhaltensweisen ist damit ganz stark von der Unterstützung durch die tägliche Arbeit der ErzieherInnen und Pädagogen abhängig.