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Der Zahnärztliche Kinderpass

Bindeglied in der zahnärztlichen Prophylaxe

Gesunde Zähne sind kein Zufall!! In den ersten Lebensjahren werden die Weichen für eine gute Zahn- und Mundgesundheit gestellt.

Bereits zur Geburt bekommt jedes Kind seit dem Jahr 2012 so einen Pass mit dem gelben Untersuchungsheft.

Bitte denken Sie als Sorgeberechtigte daran, das Heft mit zum Zahnarzt oder Zahnärztin, zur Gruppenprophylaxe, und zum Kinderarzt oder Kinderärztin zu nehmen! Wenn Ihr Kind vor dem 1. September 2012 geboren bist, haben Sie in der Regel einen Fluoridpass bekommen. Dieser gilt wie der neue Pass weiter, man braucht also keinen neuen Pass. 

Auch beim Umzug von oder in andere Bundesländer, werden die einmal bekommenen zahnärztlichen Kinderpässe weitergenutzt. Ein neuer Pass des Bundeslandes des neuen Wohnortes ist nicht nötig.

Kontakt

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Heike Eicher

Geschäftsführerin

  • Telefon: 0361 7432-114
  • Telefax: 0361 7432-150
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Monique Haapakoski

Büroassistenz

  • Telefon: 0361 7432-114
  • Telefax: 0361 7432-150