Zweimal im Jahr sollten Kinder ihre Hauszahnärztin oder ihren Hauszahnarzt aufsuchen. Es ist sehr wichtig, dass Kinder mit dem Zahnarztbesuch vertraut gemacht werden. Ab dem zweiten Lebenshalbjahr (etwa ab einem Alter von neun Monaten) sollten Kinder in der Zahnarztpraxis erstmalig vorgestellt werden.
Wenn ein regelmäßiger Besuch erfolgt, entsteht Vertrauen und Angst kann gar nicht erst entstehen.
In der Zahnarztpraxis erfolgt die Beratung zur Mundhygiene, zur Fluoridanwendung und mögliche Veränderungen werden frühzeitig erkannt.
Alle an der Prophylaxe Beteiligten verfolgen das gemeinsame Ziel:
„Gesunde Zähne ein Leben lang“, so lautet das Ziel aller Akteure, die sich für die Mundgesundheit der Thüringer Kinder einsetzen. Den Grundstein für lebenslang gesunde Zähne legen die Eltern, denn zunächst ist die Pflege von Mund und Zähnen Elternsache.
Nach dem Durchbruch des ersten Zahns wird empfohlen, das Kind zum ersten Mal bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt vorzustellen. Es ist wichtig, das Kind mit dem Zahnarztbesuch vertraut zu machen, damit Angst gar nicht erst entstehen kann. Eltern sollten mit ihren Kindern in halbjährlichen Abständen einen Kontrolltermin in der Zahnarztpraxis wahrnehmen. So bleiben eventuelle Erkrankungen und Fehlstellungen nicht unbemerkt und der Zahnarzt oder die Zahnärztin können frühzeitig eine Behandlung beginnen.
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) werden für gesetzlich versicherte Kleinkinder von den Krankenkassen bezahlt. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr hat ein Kind Anspruch auf die folgenden Untersuchungen:
FU 1: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat.
Das Kind hat Anspruch auf jeweils eine
a) Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat
b) Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat
c) Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
Die Untersuchungen umfassen die folgenden Leistungen:
FU 2: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat.
In diesem Zeitraum erfolgen drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Der Abstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate.
Die Untersuchungen umfassen die folgenden Leistungen:
Beratung zu Fluoridierungsmaßnahmen und Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel
Bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr oder auch bei Kindern, bei denen die ersten bleibenden Backenzähne bereits früher durchgebrochen sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Versiegelung der Vertiefungen in der Zahnoberfläche, den sogenannten Fissuren. Da die Reinigung dieser Vertiefungen selbst bei guter Mundhygiene oftmals schwierig ist, kommt es vor, dass hier Essensreste und kariesfördernde Bakterien verbleiben. Deshalb sollten Backenzähne mit starken Grübchen möglichst früh mit einem speziellen Material (Kunststoff oder Zement) versiegelt werden. Die glatten Zahnoberflächen können von der Bürste leichter gereinigt werden und die schädlichen Bakterien können sich nicht mehr so leicht ansiedeln.