Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege e. V. (LAGJTh) wurde 1992 gegründet.
Gemeinsam mit den Vertretern und Vertreterinnen der gesetzlichen Krankenkassen, der Landeszahnärztekammer Thüringen, des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, des Thüringischen Landkreistages und des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes fördern und finanzieren sie die im § 21 SGB V verankerten gruppenprophylaktischen Maßnahmen.
Das Leitbild, die Rahmenvereinbarung und die Satzung der LAGJTh bilden die Grundlage für die Tätigkeit der Landesarbeitsgemeinschaft und ihrer regionalen Arbeitskreise Jugendzahnpflege, die seit 1992 in allen Thüringer Kreisen bestehen.
Die Arbeitskreise Jugendzahnpflege bilden die Basis zur flächendeckenden Umsetzung und Durchführung gruppenprophylaktischer Betreuung in KITAs, Schulen und Behinderteneinrichtungen.
Gruppenprophylaktische Maßnahmen werden im Vorschulbereich von Thüringer Patenschaftszahnärzten, Patenschaftszahnärztinnen und den zur Zeit 20 in der LAGJTh angestellten Prophylaxefachkräften durchgeführt.
Im Schulbereich wird die Gruppenprophylaxe von den Zahnärzten und Zahnärztinnen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes übernommen. Diese Schulzahnärzte und Schulzahnärztinnen sind auch für die Vorsorgeuntersuchungen im Vor- und Schulbereich zuständig.