Kinderschutz



Kinderschutzkonzept in der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen e. V. (LAGJTh e.V.)

Jedes Kind hat ein Recht auf eine individuelle Entwicklung in einer sorgenfreien Umgebung, was leider nicht allen Kindern zuteilwird. Viele Kinder erleiden Vernachlässigung und Misshandlung. Die Thüringer Landesregierung setzt Maßstäbe im Schutz von Kindern. Die Initiative „Thüringer Kinderschutzkonzept“ legt allen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, nahe, sich thematisch mit Schutzprozessen auseinanderzusetzen. Es sind verbindliche Kinderschutzkonzepte der jeweiligen Einrichtung zu erarbeiten, die umfassende Aussagen enthalten zu Risikoanalysen, Verhaltensregeln, Beschwerdewege und Personalverantwortung.

Die LAGJTh bekennt sich offiziell zum Kinderschutz mit einem eigenen Kinderschutzkonzept.

Leitgedanke und Haltung

Im Rahmen der Gruppenprophylaxe setzen sich die Mitarbeiter für das Wohl und die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein, begegnen ihnen mit Respekt, achten ihre Grenzen und fördern ihre Beteiligung (Partizipation). Die Prävention ist dabei ein wesentliches Fundament für den Schutz der Kinder im alltäglichen Leben. Erfahren wir von Gewalt, Missbrauch, Diskriminierung oder Vernachlässigung, reagieren wir angemessen, transparent und nach festgelegten Standards. Jedes Kind hat bei unseren Prophylaxemaßnahmen das Recht, „Stopp“ zu sagen.

Selbstverpflichtung

Den Mitarbeitern der LAGJTh e.V. liegt das Wohl der Kinder immer am Herzen. Mit der Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung zum Kinderschutz haben sie sich explizit zum Kinderschutzkonzept der LAGJTh e.V. bekannt. Sie nehmen die Einhaltung der Grundsätze des Kinderschutzes als Voraussetzung für ihre Tätigkeit im Rahmen der Gruppenprophylaxe zur Zahngesundheit bei Kindern an.